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Art der Hilfe und Zielgruppe

Speziell für Mütter mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung ist diese stationäre Hilfe nach § 19 SGB VIII konzipiert und als Leistungsangebot vereinbart worden. Gegenstand der Hilfe sind die Unterbringung und Betreuung von bis zu sechs Müttern und ihren Kindern in einer Wohngruppe*.

Das Angebot richtet sich insbesondere an Mütter mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung, einer festgestellten psychischen Behinderung oder an Mütter, die von Behinderung bedroht sind bzw. für die eine entsprechende Diagnose kurzfristig erwartet wird. Aufgrund ihrer Beeinträchtigung benötigen diese Mütter ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Anleitung und Unterstützung durch sozialpsychiatrisch erfahrene Betreuerinnen bei der Erziehung ihrer Kinder.

Die Arbeit mit diesen Klientinnen stellt besondere strukturelle und fachliche Anforderungen an eine Mutter-Kind-Einrichtung, um für diese Mütter eine qualifizierte Hilfe gewährleisten zu können. Insofern ergänzt die Wohngruppe* unser Angebot des stationär betreuten Einzelwohnens für Mutter und Kind.

* Die Wohngruppe befindet sich ebenfalls in der Schwalbenstraße. Sie besteht aus drei Wohnungen für jeweils zwei Mütter und ihre Kinder sowie aus einer Wohnung für Gemeinschaftsaktionen. Diese Wohnungen gehören ausschließlich zu einer abgeschlossenen Hauseinheit.